20% KOSTENERSPARNIS FÜR FENSTERSANIERUNG
Für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, wie bspw. die Fenstersanierung, gibt es ab sofort 20% der Sanierungskosten, verteilt über drei Jahre, als Abzug von der Steuerschuld zurück. Im Kalenderjahr des Abschlusses gibt es 7% der Aufwendungen zurück, im 2. Kalenderjahr wieder 7% und im 3. Kalenderjahr 6%. Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung beträgt 40.000 Euro sprich der Hauseigentümer kann maximal 200.000 Euro steuerlich geltend machen. Es können mehrere Einzelmaßnahmen zusammen gefördert werden. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, bauen Ihre Fenster vorschriftsgemäß ein und stellen Ihnen die benötigte Fachunternehmenserklärung aus. Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
So geht’s …
So bekommen Sie 20 % Ihrer kompletten Fenster-Sanierungskosten zurück:
1. Wohngebäude älter als 10 Jahre
2. Fenster kaufen und nach den geltenden Vorschriften einbauen lassen
3. Rechnung und Fachunternehmenserklärung vom Installationsbetrieb ausstellen lassen
4. Rechnung und Fachunternehmenserklärung mit Einkommenssteuererklärung für 2020 beim Finanzamt einreichen und Förderung erstmalig in 2021 geltend machen
5. Steuerliche Förderung wird, verteilt über 3 Jahre, an Sie ausgeschüttet (Abschlussjahr: 7% / 2. Jahr: 6% / 3. Jahr: 6%)
Weitere Informationen finden Sie in diesen Flyern: