20% KOSTENERSPARNIS FÜR FENSTERSANIERUNG
Für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, wie bspw. die Fenstersanierung, gibt es ab sofort 20% der Sanierungskosten, verteilt über drei Jahre, als Abzug von der Steuerschuld zurück. Im Kalenderjahr des Abschlusses gibt es 7% der Aufwendungen zurück, im 2. Kalenderjahr wieder 7% und im 3. Kalenderjahr 6%. Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung beträgt 40.000 Euro sprich der Hauseigentümer kann maximal 200.000 Euro steuerlich geltend machen. Es können mehrere Einzelmaßnahmen zusammen gefördert werden. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, bauen Ihre Fenster vorschriftsgemäß ein und stellen Ihnen die benötigte Fachunternehmenserklärung aus. Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.